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AutorenbildSilvan Brun

Statement von Silvan Brun zur nationalen Kontrolle von online angebotenen Lebensmitteln



Kantonschemiker meinen, dass 78 % aller geprüfter Online-Lebensmittelhändler ihre angebotenen Produkte nicht richtig deklarieren. Aber was ist mit Ärzten und Apothekern, welche Covid-Impfungen verabreichen, klären sie die Menschen, denen die Präparate verabreicht werden, wahrheitsgetreu auf?

In der Schweiz wird wieder einmal mehr mit ungleichen Ellen gemessen. Während Kantonschemiker mit schwerem Geschütz auf Online-Lebensmittelhändler zielen und sich wegen unzähligen auszustellenden Verfügungen gegen Händler infolge nicht feinsäuberlich bis ins letzte Detail deklarierten Lebensmittel-Angeboten schier die Finger wundschreiben, schauen ihre Kollegen, die Kantonsapotheker, tatenlos zu, wie ahnungslosen Menschen in Spitälern, Apotheken, Arztpraxen, Impfbussen, Mehrzweckhallen, Einkaufsmeilen und gar auf Schulhöfen von nicht aufgeklärtem Medizinpersonal Gen-Therapien mittels Injektion in den Deltamuskel verabreicht werden.

Ich kann und will dieses Spiel nicht unkommentiert lassen. Ich will richtig verstanden werden, grundsätzlich bin ich dafür, dass man Menschen vor Gefahren schützt, selbst dann, wenn diese Bemühung mit einigem Aufwand einhergeht. Die möglichen Gefahren für den einzelnen Menschen können sehr vielfältig sein. Angefangen bei Allergien und aufgehört beim Zufügen von körperlichen oder seelischen Schmerzen auf verschiedenste Arten.


Klar scheint demnach, dass es sinnvoll ist, wenn die Verkäuferin einer Bäckerei den Kunden über die im Brötchen enthaltenen potenziellen Allergene aufklären kann. Und ebenso vernünftig scheint es, dass die Servicestelle des Vertrauens einen darauf hinweist, dass die Reifen aufgrund zu niedriger Profiltiefe ersetzt werden müssen. Wir betrachten diese Art der Aufklärung heute als Selbstverständlichkeit. Wir erwarten die Aufklärung ja geradewegs, und zwar nicht nur in der Bäckerei und in der Autogarage, sondern vermehrt auch, wenn wir online Waren einkaufen.


Und dennoch, zum Schluss gilt stets der Rechtsgrundsatz "Caveat Emptor", wonach sich der Käufer in Acht zu nehmen hat. Es ist ja nicht auszuschliessen, dass mir die Verkäuferin der Bäckerei im Zusammenhang mit den Allergenen nicht die Wahrheit erzählt hat und das Brötchen meinem Freund deswegen den Tod bringt.


Nun, im Gegensatz zu den im Offenverkauf angebotenen Brötchen sind die online bestellten Lebensmittel in aller Regel in Originalverpackung verpackt. Und wer intelligent genug ist, liest vor jedem Verzehr dieser Lebensmittel stets zuerst die Zutatenliste durch. Eine akute und unmittelbare Lebensgefahr besteht also nie, wenn man mit der Maustaste auf den Button "kaufen" klickt. Die Aufregung der Kantonschemiker, welche 323 Schweizer Online-Shops im Zusammenhang mit der Kommunikation der angepriesenen Lebensmittel kontrollierten, scheint unter diesem Gesichtspunkt, übertrieben zu sein.


Gänzlich unverhältnismässig erscheint sie allerdings, wenn man bedenkt, dass derzeit praktisch rund um die Uhr ahnungslosen Menschen eine Gen-Therapie mittels Spritze in den "Musculus deltoideus" verabreicht wird, ohne dass diese Menschen je über die tatsächlichen Bestandteile dieser als Impfung gepriesenen Malice und den damit verbundenen möglichen gesundheitlich nachteiligen Folgen aufgeklärt wurden. Ich habe bei Menschen nachgefragt, die sich piksen liessen - sie erfuhren nichts über das ihnen mit der Nadel verabreichte Präparat. Wie auch? Wie will man es fertigbringen, in einer Impfnacht, wie sie das Luzerner Kantonsspital vom 15. auf den 16. Oktober 2021 durchgeführt hat, 600 Menschen, bevor diese den Stich erhalten, der Wahrheit entsprechend aufzuklären?


Warum schreien hier die Kantonsapotheker nicht auf, die es sich doch sonst nicht nehmen lassen, jeden Naturheilpraktiker bis ins kleinste Detail zu prüfen und mitunter auch mal zu schikanieren? Immerhin sitzen im Kanton Luzern, um es hier beispielhaft darzustellen, Kantonsapotheker und Kantonschemiker im selben Gebäude. Reden die nicht miteinander? Oder haben die eine derart unterschiedliche Auffassung von dem, was Recht und was Unrecht ist? Oder ist am Ende alles staatlich orchestriert, und Kantonschemiker wie Kantonsapotheker sind bloss Teile des grossen Orchesters sprich geeignetes Mittel zum Zweck? Ob Kantonschemiker oder Kantonsapotheker, ich würde mich an ihrer Stelle in Grund und Boden schämen.


Aber, wie war das nochmal mit dem Rechtsgrundsatz "Der Käufer möge sich in Acht nehmen", gilt dieser im Zusammenhang mit der "Impfung" nicht auch? Ja und nein. Wer freiwillig hingeht und sich piksen lässt, muss selber die Haftung für diese Entscheidung tragen, genauso wie jener, der nicht zur Impfnacht schreitet und sich die Nadel auch bei anderer Gelegenheit und in anderer Räumlichkeit nicht setzen lässt. BAG, Swissmedic, der Bundesrat, das Parlament, die Regierungsräte und Gesundheitsdirektoren, Exponenten der Pharmaindustrie und die bezahlten Medien unterbreiten den Menschen unaufhörlich ein "Impfangebot", welches man prüfen und entweder annehmen oder ablehnen kann. Steht eine Ablehnung des "Impfangebots" respektive der "Impfung" selber jedoch in einem direkten Zusammenhang mit das freie Leben der freien Menschen einschränkenden Massnahmen (beispielsweise Zertifikatspflicht 3G), so kann man aus rechtlicher Sicht nicht weiter von Angebot sprechen, sondern muss die Gen-Therapie als Zwangsmassnahme bezeichnen. Und folglich gilt der Rechtsgrundsatz "Caveat Emptor" nicht mehr. Hier sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Mensch im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechts steht und er grundlegende, in sich tragende, unveräusserliche Rechte gegenüber dem Staat hat. Wer das begreift, weiss eigentlich alles!

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